Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 07.10.2026
Vermieterin:
Jennifer Plößner
Das Fotoatelier
Eschenbacher Str. 7
92690 Pressath
E-Mail: hallo@das-fotoatelier.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die zeitweise Überlassung und Vermietung des Fotostudios „Das Fotoatelier“ in der Eschenbacher Str. 7, 92690 Pressath inklusive des fest verbauten Inventars, der Räumlichkeiten sowie optional hinzubuchbarem Equipment (z. B. Beleuchtung, Hintergründe).
(2) Vertragspartner sind Jennifer Plößner – nachfolgend „Vermieterin“ genannt – und der jeweilige Buchende – nachfolgend „Mieter“ genannt.
(3) Die Vermieterin stellt ausschließlich Räumlichkeiten und Mietgegenstände zur Eigennutzung bereit. Die Vermieterin erbringt dabei keine Fotografie-Dienstleistungen.
(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Buchungsvorlage der Studiozeiten auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Buchungswunsches durch den Mieter.
(2) Der Mietvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung per E-Mail durch die Vermieterin nach Prüfung der Buchung zustande.
(3) Kann die Buchung (bspw. aufgrund von Überschneidung, Verhinderung der Vermieterin oder technischen Gründen) nicht bestätigt werden, kommt kein Mietvertrag zustande und die Vermieterin verpflichtet sich dem Mieter die entrichtete Buchungsgebühr in angemessener Frist zurückzuerstatten und ihn darüber zu informieren.
(4) Das Studio ist grundsätzlich für Foto- und Videoproduktionen vorgesehen. Jegliche Nutzung für sonstige Veranstaltungen (z. B. Events, Workshops, Feiern oder Ausstellungen) bedarf vorab einer ausdrücklichen, individuellen Absprache und Zustimmung der Vermieterin.
(5) Ist der Mietpreis nicht bis zu der in der Buchung bzw. Rechnung genannten Frist, spätestens jedoch 48 Stunden vor Mietbeginn, vollständig eingegangen, ist die Vermieterin nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 24 Stunden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin stornogebührenpflichtig gemäß § 7 freizugeben.
§ 3 Preise
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Mietpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen (sog. „Kleinunternehmerregelung“).
(2) Die regulären Tarife gelten ausschließlich für private Nutzung sowie für kleine Gewerbe- und Freiberuflichkeits-Nutzung im üblichen Rahmen. Eine kommerzielle Nutzung unterliegt gesonderten Tarifen bzw. einer individuellen Absprache. Wird eine kommerzielle Nutzung ohne vorherige Angabe oder Absprache durchgeführt, behält sich die Vermieterin die Nachberechnung der Differenz zum kommerziellen Tarif vor. Als kommerzielle Nutzung gelten insbesondere Buchungen:
zur Durchführung zahlungspflichtiger Kurse oder Workshops (z. B. Fotokurse),
durch Unternehmen mit mehr als 5 Mitarbeitenden,
bei gleichzeitiger Anwesenheit von mehr als zwei weiteren Foto- oder Videografen,
zur Abhaltung von Events (Veranstaltungen, die den Raum nicht primär als Fotostudio nutzen, z. B. Yogakurse, Product Launches, Ausstellungen). Eventbuchungen erfolgen ausschließlich auf Anfrage.
(3) Die Zahlung erfolgt im Voraus über die angebotenen Zahlungsdienstleister. Abweichende Zahlungsformen bedürfen der vorherigen Absprache mit der Vermieterin.
(4) Strom, Wasser und Heizung sind im üblichen Rahmen der Studiomiete enthalten. Die Vermieterin behält sich vor, bei stark überdurchschnittlichem Verbrauch (z. B. durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckentfremdete Hochleistungsgeräte) entstandene Mehrkosten im Nachgang in Rechnung zu stellen.
(5) Vor Ort steht dem Mieter ohne Verfügbarkeitsgarantie ein Angebot an Getränken und Snacks zur Verfügung. Kostenpflichtige Angebote sind entsprechend gekennzeichnet. Der Verbrauch wird im Nachgang auf Basis der Angaben des Mieters bzw. nach Abgleich abgerechnet und in Rechnung gestellt.
§ 4 Nutzung
(1) Der Zugang zum Studio erfolgt entweder durch persönliches Aufsperren oder durch Übermittlung eines digitalen Zugangscodes. Der übermittelte Code ist strikt vertraulich zu behandeln und darf nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Mieter stellt sicher, dass während der Mietzeit keine unbefugten Personen Zutritt zum Studio erhalten.
(2) Unmittelbar vor dem Studio stehen Parkplätze zur Verfügung. Ein fester Rechtsanspruch auf das Freihalten oder die Nutzung bestimmter Stellplätze besteht nicht.
(3) Der gebuchte Zeitraum ist einzuhalten. Alle Tätigkeiten wie Auf- und Abbau sowie das Aufräumen müssen innerhalb der gebuchten Mietzeit erfolgen. Ein ungenehmigtes Überziehen der Mietzeit wird für jede angefangene Stunde mit dem regulären Stundensatz zzgl. eines angemessenen Nutzungsaufschlags in Höhe von 50 % des Stundensatzes berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche, etwa durch den Ausfall einer Folgevermietung, bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter hat sich bei Mietbeginn vom ordnungsgemäßen Zustand der Räume, Einrichtung und Equipments zu überzeugen. Etwaige Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Das Studio ist nach Ablauf der Mietzeit im ursprünglichen, aufgeräumten und besenreinen Zustand zu hinterlassen.
(2) Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften während der Mietdauer. Er hat sich und alle anwesenden Personen mit den vorhandenen Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen vertraut zu machen. Potenzielle Gefahrenstellen (z. B. Stolperfallen durch Kabel, Absturzgefahren von Möbeln) sind eigenverantwortlich zu sichern bzw. zu vermeiden.
(3) Das Mitbringen von Tieren bedarf der vorherigen Absprache und Zustimmung der Vermieterin.
(4) In allen Innenräumen gilt ein absolutes Rauchverbot. Bei missbräuchlichem Auslösen der Sprinkler- oder Brandmeldeanlage durch Missachtung haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Einsatz- und Folgekosten.
(5) Anstriche, Klebebänder mit hoher Haftwirkung, Nägel oder sonstige Eingriffe in Wände, Böden, Decken oder feste Bauten sind untersagt. Bei starker Verschmutzung oder Beschädigung werden die Reparaturarbeiten dem Mieter in Rechnung gestellt.
§ 6 Technik
(1) Soweit hauseigene Licht- oder Studiotechnik zur Verfügung gestellt oder dazugebucht wird, ist dieses pfleglich zu behandeln. Eine Garantie auf lückenlose Verfügbarkeit oder Funktionstüchtigkeit aller Geräte wird nicht übernommen. Der Betrieb von mitgebrachtem eigenen Equipment erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Schäden am Stromnetz des Fotostudios durch defekte Eigengeräte gehen zu Lasten des Mieters.
(2) Das vor Ort bereitgestellte Internet über einen LTE/5G-Router ist eine unentgeltliche Gefälligkeitsleistung. Es besteht kein Anspruch auf Ausfallsicherheit, Bandbreite oder ständige Verfügbarkeit. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Datenverluste, Schadsoftware oder Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung des Funknetzes entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, das bereitgestellte Internet nicht für rechts- oder sittenwidrige Zwecke zu nutzen. Bei Verstößen haftet der Mieter vollumfänglich für alle daraus resultierenden Schäden und stellt die Vermieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten der Rechtsverteidigung frei.
(3) Das Studio ist nicht schallisoliert. Eine Garantie für absolute Geräuschfreiheit bei Tonaufnahmen kann nicht gegeben werden.
§ 7 Stornierung
(1) Der Mieter kann die Buchung vor Beginn des Mietzeitraums stornieren. Eine Stornierung muss in Textform (z. B. per E-Mail an hallo@das-fotoatelier.de) erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der Stornierung bei der Vermieterin.
(2) Bereits getätigte Zahlungen werden im Falle einer fristgerechten Stornierung zeitnah über das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel zurückerstattet.
(3) Im Falle einer Stornierung werden folgende Ausfallgebühren auf den vereinbarten Gesamtmietpreis berechnet:
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bis 14 Tage vor Mietbeginn: Kostenfreie Stornierung des vollen Gesamtmietpreises ohne Ausfallgebühren.
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13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietpreises.
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Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtmietpreises.
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden sowie für Beschädigungen an Räumlichkeiten, Inventar, Equipment, Bauten (z. B. Wände, Böden, Türen, Brandmeldeeinrichtungen), die während der Mietzeit durch ihn, seine Mitarbeiter, Models oder sonstigen Begleitpersonen verursacht werden.
(2) Für mitgebrachte Gegenstände, Kameras, Kleidung und sonstige Wertsachen des Mieters und seiner Gäste übernimmt die Vermieterin keine Haftung bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust.
(3) Dem Mieter wird dringend empfohlen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (bei gewerblichen Mietern z. B. durch eine Betriebshaftpflichtversicherung, bei privaten Mietern durch eine Privathaftpflichtversicherung). Die Haftung des Mieters gegenüber der Vermieterin bleibt vom Bestehen oder Greifen eines Versicherungsschutzes unberührt.
§ 9 Haftung der Vermieterin
(1) Die Vermieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 10 Gesetzliches Widerrufsrecht
(1) Für Buchungen durch Unternehmer, Gewerbetreibende oder juristische Personen (B2B) besteht kein Widerrufsrecht.
(2) Bei Buchungen durch Verbraucher (B2C) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ebenfalls kein Widerrufsrecht, da Gegenstand des Vertrags die Vermietung von Räumlichkeiten für einen spezifischen, individuell vereinbarten Termin bzw. Zeitraum ist. Jede Buchung ist somit nach Bestätigung durch die Vermieterin bindend. Die Stornierungsregelungen gemäß § 7 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Weiden i. d. OPf. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
